Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

für unentgeltliche Softwareüberlassung WTS II durch die Adolf Würth GmbH & Co. KG („AWKG“)

§ 1 Geltungsbereich

  • 1. Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung gilt ausschließlich für die kostenfreie Überlassung der Software WTS II durch die AWKG.
  • 2. Die Software ist ausschließlich für die Nutzung durch Unternehmer bestimmt. Sollten Sie kein Unternehmer sein und die Software dennoch nutzten wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die AWKG.
  • 3. Die unter dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung lizenzierte Software dient allein dazu, Sie bei der Auswahl von AWKG Produkten zu unterstützen. Sämtliche Informationen und Daten in der Software betreffen ausschließlich die Verwendung von AWKG Produkten.
  • 4. Fachmännische Beratung kann durch den Einsatz dieser Software nicht ersetzt werden. Die Software kann die Hinzuziehung eines Fachmanns (Ingenieur, Statiker etc.) für Ihr Vorhaben nicht ersetzen. Bitte beachten Sie hierzu die Benutzungshinweise (§ 4).

§ 2 Definitionen

  • Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, haben in dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (einschließlich der Definitionen selbst) die nachfolgenden Begriffe jeweils die folgenden Bedeutungen:
  • AWKG: Adolf Würth GmbH & Co. KG.
  • Download: Die Möglichkeit zur Übertragung von Daten über das Internet.
  • Objektcode: Die Software in einer ausschließlich für Maschinen lesbaren Form, die für die Erzeugung eines ausführbaren Maschinencodes geeignet ist.
  • Quellcode: Der für Menschen lesbare, in einer Programmiersprache geschriebene Quelltext der Software.
  • Software: die von der AWKG entwickelte Software WTS II zur Bemessung von nachträglichen Befestigungen und Verstärkungen
  • Unternehmer: Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist dabei eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
  • Vertragsparteien: Sie als Unternehmer und die AWKG gemeinsam.

§ 3 Vertragsschluss

Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung kommt zwischen Ihnen und der AWKG durch Nutzung der Software zustande. Vor Nutzung der Software hat der Nutzer dieser Endnutzer-Lizenzvereinbarung zuzustimmen.

§ 4 Benutzungshinweise

  • 1. Die Berechnungen der Software beruhen auf den eingegebenen projektspezifischen Daten, es wird hierbei unterstellt, dass bei der Montage die jeweiligen Montageanleitungen vollständig eingehalten werden.
  • 2. Der Nutzer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich. Die Software prüft weder die Fehlerfreiheit noch die Relevanz und Plausibilität der eingegebenen Daten.
  • 3. Die Ergebnisse der Berechnungen stellen ausschließlich unverbindliche Empfehlungen dar und dienen ausschließlich für eine erste Bewertung der einschlägigen Normen und Zulassungen und daraus möglicherweise resultierenden bautechnischen Anforderungen. Eine Gewährleistung für Fehlerfreiheit, Vollständigkeit und Relevanz ist ausgeschlossen.
  • 4. Die Ergebnisse der Berechnungen ersetzen keine fachplanerische Berechnung durch einen Statiker. Alle Ergebnisse müssen vielmehr von einem Statiker überprüft und bestätigt werden, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse für das jeweilige Projekt den jeweiligen örtlich anwendbaren gesetzlichen Anforderungen, Normen und Zulassungen entsprechen.

§ 5 Allgemeine Bedingungen zum Nutzungsrecht

  • 1. Die AWKG räumt Ihnen das Recht ein, die Software im Objektcode unter dieser Endbenutzer Lizenzvereinbarung zu nutzen. Jede über diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung hinausgehende Nutzung oder sonstige Verwertung der Software ist Ihnen untersagt.
  • 2. Sie erhalten für die Dauer des Bestehens etwaiger Schutzrechte ein nicht ausschließliches Recht, die Software im Objektcode für die vorgesehenen Zwecke für Ihren internen Gebrauch unentgeltlich zu nutzen. Nutzung der Software ist dabei jede dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung der Software im Objektcode durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zweck der Ausführung der Software; jede anderweitige Vervielfältigung der Software ist mit Ausnahme der Anfertigung einer Sicherungskopie (§ 6 der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung) ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere, aber nicht nur, die Vervielfältigung der Software zum Zweck der unentgeltlichen oder entgeltlichen Weitergabe an Dritte.
  • 3. Sie dürfen die Software nur ändern oder bearbeiten, soweit dies zur vorgesehenen Nutzung oder zur Fehlerkorrektur erforderlich ist. Darüber hinaus dürfen Sie die Software nur ändern, wenn und soweit die AWKG Ihnen dies ausdrücklich schriftlich erlaubt hat.
  • 4. Sie dürfen hinsichtlich der Ihnen an der Software eingeräumten Rechte Dritten keine Rechte einräumen. Ebenfalls dürfen Sie die Ihnen an der Software eingeräumten Rechte nicht an Dritte unterlizenzieren. § 10 der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung bleibt hiervon unberührt.
  • 5. Ein Anspruch auf die Überlassung von Updates, Upgrades oder neuen Versionen der Software steht Ihnen nicht zu.

§ 6 Sicherungskopie

Zur vertragsgemäßen Nutzung der Software und den darin enthaltenen Datenbeständen gehört die Herstellung einer Sicherungskopie. Die Sicherungskopie darf ausschließlich zu Sicherungszwecken verwendet werden.

§ 7 Quellcode/Objektcode

  • 1. Die Software wird Ihnen die Software im Objektcode als Download oder auf maschinenlesbaren Datenträgern überlassen.
  • 2. Sie haben keinen Anspruch auf die Überlassung des Quellcodes oder von Teilen des Quellcodes und Erhalten am Quellcode auch keine Nutzungsrechte oder sonstigen Verwertungsrechte.
  • 3. Eine Rückübersetzung des Objektcodes ist nur unter Einhaltung der gesetzlichen Beschränkungen gemäß § 69e UrhG zulässig. Eine weitergehende Rückübersetzung des Objektcodes ist nicht gestattet.

§ 8 Schutz der Software

  • 1. Sie verpflichten sich, die in der Software enthaltenen Schutzvermerke wie Copyrightvermerke und andere Rechtsvorbehalte zu beachten, unverändert beizubehalten sowie in der Sicherungskopie in unveränderter Form zu übernehmen.
  • 2. Unbeschadet der auf Grund dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte behält die AWKG alle Rechte an der Software einschließlich aller von Ihnen hergestellten Kopien oder Teilkopien desselben. Ihr etwaiges Eigentum an maschinenlesbaren Datenträgern und Hardware auf denen die Software gespeichert wird, ist hiervon nicht berührt.

§ 9 Mängelgewährleistung und Haftung

  • 1. Für Rechts- und Sachmängel der Software (Mängelgewährleistung) haftet die AWKG nur, wenn die AWKG einen Mangel arglistig verschweigt und/oder bei Übernahme einer Garantie.
  • 2. Außerhalb der Mängelgewährleistung haftet die AWKG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
  • 3. Im Übrigen ist die Haftung der AWKG ausgeschlossen.
  • 4. Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung der AWKG eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der AWKG sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z.B. Verlust von Daten, Schäden an eigener Hardware oder Software, Betriebsunterbrechungen, Produktionsstillstände, entgangener Gewinn).
  • 5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden jeder Art, die durch virenbehaftete Software verursacht werden. Bitte überprüfen Sie die Software vor erstmaliger Benutzung auf das Vorhandensein von Computerviren.
  • 6. Die Verantwortung für die Richtigkeit der bei der Verwendung der Software eingegeben Daten und Informationen einschließlich der Interpretation der von der Software gelieferten Ergebnisse liegt allein bei Ihnen.

§ 10 Weitergabe der Software

  • 1. Sie sind berechtigt, die Software im Originalzustand zusammen mit einer Kopie dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung an einen Dritten abzugeben, soweit dieser Dritte der Geltung der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  • 2. Mit der Weitergabe der Software unter Einhaltung der Voraussetzungen gemäß § 10 Abs. 1 der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung geht die Berechtigung zur Nutzung der Software auf den Dritten über, der damit im Sinne der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung an die Stelle von Ihnen tritt. Zugleich erlischt Ihre Berechtigung, die Software zu nutzen.
  • 3. Mit der Weitergabe der Software haben Sie alle Kopien und Teilkopien der Software sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen der Software umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für die Sicherungskopie gemäß § 6 der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung.

§ 11 Vertraulichkeit

  • 1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden vertraulichen Informationen unbefristet geheim zu halten. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die entweder durch eine Vertragspartei als geschützt oder vertraulich markiert oder in anderer Weise schriftlich gekennzeichnet sind, oder Informationen, die gemäß den Umständen ihrer Offenlegung von der empfangenen Vertragspartei vernünftigerweise als vertraulich erkennbar sind.
  • 2. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, wenn und soweit die jeweiligen Informationen nachweislich (i) allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden einer Vertragspartei und ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt werden, (ii) Stand der Technik sind oder werden, (iii) der empfangenden Vertragspartei zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits bekannt sind, was durch Unterlagen bewiesen werden muss, die eine solche Kenntnis belegen, (iv) der empfangenden Vertragspartei von einem Dritten rechtmäßig bekannt oder zugänglich gemacht wurden oder werden, (iv) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vollstreckbarer behördlicher Verfügungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes trägt der jeweilige Informationsempfänger. In jedem Fall ist die jeweils betroffene Vertragspartei rechtzeitig vor der Weitergabe der Informationen an Dritte zu informieren, soweit dies möglich ist.
  • 3. Sie und die AWKG werden angemessene Vorkehrungen zur Sicherung der vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei treffen. Sie und die AWKG werden vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Organen, Mitarbeitern, Beratern oder Subunternehmern nur offen legen vorbehaltlich dieser Vertraulichkeitsverpflichtung, der die Empfänger dann entsprechend zu unterwerfen sind.
  • 4. Bei Supportanfragen greifen AWKG und von AWKG beauftragt Dritte ggfls. auf Ihre vertraulichen Daten zu. Hierzu erteilen Sie ausdrücklich Ihr Einverständnis. AWKG wird diese Dritte vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichten.

§ 12 Sonstiges

  • 1. Sollten einzelne Bestimmungen der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
  • 2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen von Ihnen gelten nur, wenn die AWKG diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  • 3. Die AWKG wird personenbezogene Daten von Ihnen zum Zweck der Abwicklung der Softwareüberlassung in einer EDV-Anlage speichern und automatisch verarbeiten. Zu darüber hinausgehenden Zwecken werden die Daten nicht verwendet. Für weitere Informationen beachten sie bitte: https://www.wuerth.de/web/de/awkg/datenschutz/datenschutz.php
  • 4. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das für Künzelsau zuständige Gericht. Die AWKG ist jedoch auch berechtigt, wahlweise an dem allgemeinen Gerichtsstand von Ihnen Klage zu erheben.
  • 5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an:

  • Adolf-Würth GmbH & Co. KG
  • 74650 Künzelsau

Sie können uns im Internet unter www.wuerth.de besuchen.

Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau (Stand: August 2020)

Stand: Mai 2019